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Ad hoc Mitteilung vom 03. August 2005
 
 
Entscheidung im Spruchstellenverfahren
Das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 (Unternehmensvertrag) zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH) festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung ist durch einen der Maihak AG am 3. August 2005 zugegangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2005 erstinstanzlich beendet worden.

Das Gericht hat entschieden, die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der Maihak AG von EUR 51,12 auf EUR 97,25 zu erhöhen. Dieser Betrag ist ab dem 5. Juli 2001 mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedividende) bleibt unverändert. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
 
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Erklärung nach
§ 161 AktG