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MAIHAK AG: Beschwerdeführer im Spruchverfahren Nach Eingang der Abschrift der sofortigen Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der durch den Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrag vom 12. März 2001 zwischen der Maihak AG und der SICK MAIHAK GmbH (vormals SICK UPA GmbH) festgesetzten Barabfindung und Ausgleichszahlung, haben wir festgestellt, dass diese nicht wie uns
ursprünglich vom Oberlandesgericht Hamburg auf telefonische Anfrage hin mitgeteilt wurde, von der VEGA Media Service GmbH, sondern von der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH eingelegt worden ist. Hiermit wird die Ad-hoc-Mitteilung der Maihak AG vom 19. August 2005 dementsprechend korrigiert.
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