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Die Übernahmekommission hat am 15. November 2000 der SICK AG folgendes mitgeteilt:
Auf Antrag der SICK AG wird diese von der Abgabe eines Pflichtangebotes nach Artikel 16 Übernahmekodex an die außenstehenden Aktionäre der Maihak Aktiengesellschaft, Hamburg, gemäß Artikel 23 Übernahmekodex befreit.
Begründung:
Die SICK AG hat durch Vertrag mit Wirkung 1.9.2000 93,59% des Grundkapitals an der Maihak Aktiengesellschaft und damit eine kontrollierende Mehrheit erworben. Die Maihak AG ist bereits seit mehreren Jahren ein Sanierungsfall. Alle vor der Übernahme getätigten Anstrengungen zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit haben nicht zum Erfolg geführt. Für das Jahr 2000 werden weitere Verluste befürchtet. Durch die Abgabe einer Patronatserklärung für Bankverbindlichkeiten sowie die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens wurde die unmittelbare Zahlungsfähigkeit der Maihak AG gesichert. Der Vorstand der SICK AG plant weitere Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung der Gesellschaft, die erhebliche Managementressourcen und Finanzmittel binden, um die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen. Unter diesen Umständen war, wie auch in früheren Fällen (z. B. Sektkellerei Schloß Wachenheim AG), eine Verpflichtung zur Abgabe eines Angebotes an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft nicht zumutbar.
Frankfurt am Main, 15. November 2000
Übernahmekommission Geschäftsstelle
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