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Abfindungsangebot für außenstehende Aktionäre
 
 
20. Juli 2001. Nach erfolgter Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages am 4. Juli 2001 in das Handelsregister weist der Vorstand der Maihak AG nochmals ausdrücklich auf das in diesem Vertrag zugesagte Abfindungsangebot für außenstehende Aktionäre hin. Hierin verpflichtet sich die Muttergesellschaft - die SICK UPA GmbH, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der Maihak AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von DEM 100,00 je Inhaberaktie im Nennwert von DEM 50,00 zu erwerben. Diese Verpflichtung ist befristet und endet am 4. September 2001. Die Veräußerung ist für den Aktionär kostenfrei. Die Aktien sind bei einer Zweigstelle der Deutschen Bank abzuliefern.
 
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Corporate Governance
Erklärung nach
§ 161 AktG